Die Therapie



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den meisten Fällen nehmen die Hilfesuchenden bzw. deren Erziehungsberechtigten telefonischen oder e-mail Kontakt zu uns auf. Darauf folgt ein unabhängiges, kostenloses
Erstgespräch, um sich kennen zu lernen und um weitere Fragen zu klären.

Da Lerntherapie vom allgemeinen Ansatz her eine sehr individuelle Lehr- und Lernform ist, findet sie in Einzelförderung statt. Es geht nicht immer nur um die Behandlung von Lernstörungen, sondern vielfach auch um eine bessere und schnellere Aufnahme von Lerninhalten.

Um das Leistungsvermögen des Kindes optimal nutzen zu können, finden die Stunden
immer im Wechsel von Anspannung und Entspannung statt. Daher sind u.A. Entspannungs-, Bewegungs-, Konzentrationsübungen fester Bestandteil einer Sitzung.
Ein wöchentliches Treffen von 45- 60 Minuten ist sinnvoll.

Es ist uns wichtig, auf die Anregungen und Impulse des Kindes einzugehen.
Dabei ist das Interesse und die natürliche Neugierde eines jeden Kindes das beste Hilfsmittel. So können wir die Stärken fördern, das Selbstbewusstsein aufbauen
und die Lernblockaden bearbeiten.


Lerntherapie ist eine außerschulische Förderung für SchülerInnen die gravierende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und/ oder Rechnen haben und bei denen ein Grundverständnis nicht oder nur unzureichend vorhanden ist.

Eine lerntherapeutische Förderung schafft im Unterschied zur Nachhilfe grundlegende
inhaltliche und psychische Vorraussetzungen für einen Neuanfang im Lernen. Die Lerntherapie beruht daher auf einer individuellen Diagnostik, die die besonderen Schwierigkeiten des Kindes aufgreift, um daran zu arbeiten. Sie macht sich insofern gerade nicht vom aktuellen Schulstoff abhängig.
Psychoneurotische Sekundärproblematik und soziale Integrationsprobleme müssen in der
Lerntherapie- insbesondere in ihrem speziellen Zusammenhang zur Lernproblematik mit
aufgearbeitet werden.
Finanzierung:

Privat: In der Regel werden die Therapiestunden
privat bezahlt.

Jugendamt: Wir arbeiten eng mit der Stadt und
dem Kreis Herford, Bad Salzuflen sowie der Stadt
Bielefeld zusammen, wodurch Kindern und
Jugendlichen, mit einer diagnostizierten
Legasthenie oder Dyskalkulie, eine professionelle Lerntherapie finanziert werden kann.


> Weitere Infos zu rechtlichen Voraussetzungen >

Bildungspaket: „Lernen, lachen, mitmachen!

Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.

Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Bitte beachten Sie, dass Leistungen für eine Lernförderung nur dann gewährt werden können, wenn die Schule die Notwendigkeit der Förderung schriftlich bestätigt.

www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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